Allgemeine Messevorlaufzeiten
per LKW | per Luftfracht | per Seefracht | |
---|---|---|---|
Europa / EU | 3 – 6 Arbeitstage | – | – |
Osteuropa / Türkei | 2 – 3 Wochen | 7 Arbeitstage | – |
USA | – | 3 Wochen | 5 – 8 Wochen |
Mittlerer Osten | – | 3 Wochen | 7 – 8 Wochen |
Asien / China | – | 3 Wochen | 8 – 9 Wochen |
Indien | – | 3 Wochen | 9 – 10 Wochen |
Australien | – | 3 Wochen | 9 – 10 Wochen |
Südamerika | – | 3 Wochen | 6 – 10 Wochen |
Afrika | – | 3 – 5 Wochen | 8 – 12 Wochen |
Für Luftfracht-Transporte innerhalb Europa sind je nachdem nur kleine Packstücke zulässig, bitte vor Auftragsvergabe mit uns abklären.
Diese Informationen basieren auf unseren Erfahrungswerten und können je nach Messe oder Messeagent am Bestimmungsort abweichen.
Wir möchten Sie deshalb einladen, uns umgehend zu kontaktieren, falls Sie eine Messeteilnahme planen. Wir werden daraufhin die genauen Versanddaten mit unseren Messepartnern abklären und Ihnen unsere BTG – Richtlinien mit allen wichtigen Informationen für den Messetransport zustellen.
Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen selbstverständlich kostenlos und unverbindlich an.
Containerspezifikationen
>> zum Download
Verpackung
Unabhängig davon, ob der Versand per Luftfracht, per Seefracht oder per LKW erfolgt, raten wir, dass stabile Kisten für die Verpackung gewählt werden, die auch für einen Weiter- bzw. Rücktransport nach der Messe benutzt werden können. Wir raten von Kartonagen ab.
Schützen Sie Ihre Exponate durch entsprechende Verpackung gegen Nässe und Beschädigung (z. B. mit Verstrebungen und Trockenmaterial). Die Verpackung muss so konstruiert sein, dass sie nach Messe-Ende wieder verwendbar ist.
Alle Kisten/Verschläge sollten vorzugsweise geschraubt und nicht genagelt sein.
Falls Kisten/Verschläge nicht mit Schlingen umfasst werden können oder dürfen, müssen spezielle Vorrichtungen zum Abladen per Kran angebracht werden bzw. die Kisten/Verschläge so auf Bohlen montiert werden, dass per Stapler entladen werden kann.
Falls Sie einzelne Kartons bzw. Packstücke auf einer Palette als Einheit verpacken, dann geben Sie in den Versandpapieren bitte immer die Anzahl der Packstücke je Palette an (z.B. 1 Palette enthaltend 5 Kisten). Lassen Sie auch die einzelnen Colli mit der Empfangsadresse versehen.
Befestigen Sie jeweils an zwei Seiten der Kisten BTG – Messeaufkleber >> zum Download
ACHTUNG:
Für gefährliche Güter gelten spezielle Verpackungsvorschriften. Wir bitten Sie dies vorgängig zum Transport zu beachten.
Markierung
Alle Packstücke sollten deutlich an zwei Seiten folgende Markierung in englischer Sprache enthalten:
MESSENAME
MESSEDATUM
VERANSTALTUNGSORT
STADT / LAND
NAME DES AUSSTELLERS
Hall no.:
Stand no.:
Case no.:
Gross weight:
Net weight:
Dimensions: (L X B X H)
Total no. of packages:
Zusätzlich empfehlen – falls zutreffend – wir folgende Markierungen anzubringen:
- „FRAGILE“ – bei zerbrechlichen Gütern auf allen Seiten
- „OPEN HERE FOR CUSTOMS EXAMINATION“
- „THIS SIDE UP“ – auf Kisten, die nicht gelegt werden dürfen
- „FRONT SIDE“ – für das Positionieren auf dem Stand
- Entladepunkte bei seiten-/kopflastigen Kisten, für Kranentladung
- Regenschirm-Symbol bei Nässeempfindlichkeit
Die Packstücke sollten individuelle Nummern (wie z.B. die Typen- oder Serien-Nummer) aufweisen und zusätzlich laufend, jeweils bezogen auf die gesamte Anzahl der Packstücke der Sendung, markiert werden.
Bitte markieren Sie auch die einzelnen Kartons und Packstücke, die anschliessend zu einer oder mehreren Paletten zusammengefasst werden.
Versicherung
Es ist wichtig, dass für Messetransporte eine Transport- und Messeversicherung eingedeckt ist.
Diese Versicherung sollte neben dem Hin- und Rücktransport auch unbedingt die Messedauer und alle anfallenden Arbeiten am Messeplatz beinhalten. Bei Einlagerung im Zolllager muss die Ware in der Regel separat versichert werden. Es wird keine Versicherung für die Lagerung eingedeckt sofern Sie dies nicht speziell anfordern.
BTG Suisse AG bietet seinen Kunden spezielle Messe-Transportversicherungen an. Den dazu notwendigen Auftrag kann uns in Verbindung mit Ihrem Speditionsauftrag erteilt werden.
Die Verpackung kann mit versichert werden, sofern Sie in Ihrem Auftrag detailliert darauf hinweisen und den Wert der Verpackung separat angeben.
Eine nicht beanspruchungsgerechte Verpackung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes Ihrer Transportversicherung führen. Einschränkungen des Versicherungsschutzes drohen ebenfalls bei unklaren Versand- und/oder Packstückdaten im Speditionsauftrag.
Bei Anlieferung am Messestand und Wiederanlieferung am Domizil, müssen eventuelle Schäden unbedingt detailliert auf der Empfangsquittung vermerkt und vom jeweiligen Fahrer gegengezeichnet werden.
Bei einer „reinen Quittung“ lehnen die Versicherer eine Regulierung von Transportschäden grundsätzlich ab.
Im Schadenfall müssen die Meldepflichten gemäss den AB Spedlogswiss eingehalten werden.